Allgemeine Geschäftsbedingungen
Buchungsbedingungen, Datenschutzinformationen und Websitebedingungen.
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EYES OF TANZANIA LTD
BUCHUNGSBEDINGUNGEN
1. Einführung und Buchungsvereinbarung
Willkommen bei Eyes of Tanzania Ltd („EOT“, „wir“, „uns“ oder „unser“).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Safaris, Touren, Unterkünfte, Transfers und andere über Eyes of Tanzania Ltd gebuchte Reiseleistungen.
Mit der Bestätigung einer Buchung stimmt der Kunde den Bedingungen dieses Dokuments zusammen mit der bestätigten Reiseroute, dem Angebot, der Rechnung und etwaigen ausdrücklich schriftlich vereinbarten zusätzlichen buchungsspezifischen Bedingungen zu.
Alle Buchungen unterliegen der Verfügbarkeit und schriftlichen Bestätigung.
Eine Buchung ist bestätigt, sobald Eyes of Tanzania die Reservierung angenommen, die erforderliche Zahlung erhalten und eine schriftliche Bestätigung ausgestellt hat.
Buchungen und nachfolgende Vereinbarungen unterliegen dem Recht der Vereinigten Republik Tansania, ohne gegebenenfalls geltende zwingende gesetzliche Schutzbestimmungen einzuschränken.
2. Anzahlungen und Zahlungen
2.1 Buchungsanzahlung
Zur Sicherung einer Reservierung ist eine Anzahlung von 25% des gesamten bestätigten Safaripreises erforderlich.
Die Anzahlung muss innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum eingehen, sofern keine frühere Reservierungsfrist oder Zahlungsfrist mitgeteilt wurde.
2.2 Restzahlung
Die verbleibenden 75% des Buchungspreises müssen 45 Kalendertage vor der geplanten Safariankunft gezahlt werden.
Bei Buchungen 45 Tage oder weniger vor Ankunft ist die vollständige Zahlung bei Bestätigung erforderlich.
2.3 Zahlungsbestätigung
Zahlungen müssen über die offiziellen, auf der EOT-Rechnung angegebenen Zahlungswege erfolgen.
EOT stellt eine schriftliche Bestätigung aus, sobald die Zahlung eingegangen und überprüft ist.
2.4 Verspätete Zahlungen und dreitägige Nachfrist
Geht der ausstehende Restbetrag nicht bis zum Fälligkeitstag ein:
EOT stellt eine schriftliche Mahnung wegen Zahlungsverzugs aus.
Dem Kunden wird ab dem Datum dieser Mitteilung eine Nachfrist von drei Kalendertagen zur Begleichung des ausstehenden Restbetrags gewährt.
Bleibt der Restbetrag nach Ablauf der Nachfrist unbezahlt, kann EOT die Buchung schriftlich stornieren.
Die geltenden Stornierungsgebühren richten sich nach Abschnitt 3.
EOT kann nach eigenem Ermessen ausnahmsweise eine Zahlungsfrist verlängern. Jede Verlängerung muss schriftlich bestätigt werden.
Die Nachfrist ändert nicht automatisch das ursprüngliche Ankunftsdatum oder die Stornierungsstaffel.
2.5 Zahlungserinnerungen
EOT kann vor den jeweiligen Fristen Zahlungserinnerungen senden.
Der Nichterhalt einer Erinnerung entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht gemäß der bestätigten Buchungsvereinbarung.
2.6 Banküberweisungsgebühren
Der Kunde trägt die anfallenden Gebühren der sendenden Bank und zwischengeschalteter Banken, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
Ein etwaiger Fehlbetrag ist auszugleichen, damit der eingegangene Betrag dem vereinbarten Rechnungsrestbetrag entspricht.
3. Stornierung durch den Kunden
Kunden, die stornieren möchten, müssen Eyes of Tanzania schriftlich benachrichtigen.
Maßgebliches Stornierungsdatum ist der Tag, an dem EOT die Stornierungsanfrage erhält.
Stornierungsgebühren werden anhand des gesamten bestätigten Safaripreises berechnet, unabhängig vom bereits gezahlten Betrag.
Es gilt folgende Stornierungsstaffel:
| Frist vor geplanter Ankunft | Stornierungsgebühr |
|---|---|
| 46 Tage oder mehr | 0% — vollständige Erstattung eingegangener Zahlungen abzüglich anfallender Banküberweisungs- und Erstattungsgebühren |
| 30–45 Tage | 50% des gesamten bestätigten Safaripreises |
| 7–29 Tage | 75% des gesamten bestätigten Safaripreises |
| 0–6 Tage | 100% des gesamten bestätigten Safaripreises |
| Nichterscheinen | 100% des gesamten bestätigten Safaripreises |
3.1 Frühzeitige Stornierung: 46 Tage oder mehr
Kunden, die 46 Tage oder mehr vor ihrer geplanten Ankunft stornieren, haben Anspruch auf Erstattung von 100% aller tatsächlich bei EOT eingegangenen Zahlungen abzüglich anfallender dokumentierter Banküberweisungs- oder Erstattungstransaktionsgebühren.
In diesem Zeitraum fällt keine prozentuale Stornierungsgebühr an.
3.2 Stornierung innerhalb von 45 Tagen
Bei Stornierungen innerhalb von 45 Tagen wird die geltende Stornierungsgebühr von den bereits eingegangenen Zahlungen abgezogen.
Ein positiver erstattungsfähiger Restbetrag wird dem Kunden abzüglich zulässiger Transaktionsgebühren zurückgezahlt.
3.3 Ausstehende Stornierungshaftung
Übersteigt die geltende Stornierungsgebühr die bereits eingegangenen Zahlungen, bleibt die Differenz gemäß dem vereinbarten Buchungsvertrag zahlbar, vorbehaltlich des geltenden Rechts.
Hat der Kunde beispielsweise 25% des Buchungspreises gezahlt, storniert aber in einem Zeitraum mit 50% Stornierungsgebühr, können die verbleibenden 25% Stornierungshaftung weiterhin zahlbar sein.
EOT stellt eine schriftliche Aufschlüsselung der geltenden Gebühr und etwaiger ausstehender Beträge bereit.
3.4 Besondere Anbieterbedingungen
Für bestimmte Leistungen können besondere Stornierungsanforderungen gelten.
Buchungsspezifische Bedingungen, die von dieser Standardstaffel abweichen, müssen vor der Buchungsbestätigung offengelegt und akzeptiert werden, vorbehaltlich des geltenden Rechts. Derselbe Verlust darf nicht doppelt berechnet werden.
4. Erstattungsregelung
Erstattungen werden anhand des tatsächlich vom Kunden eingegangenen Geldbetrags berechnet.
Eine Erstattung kann die bei EOT eingegangenen Zahlungen nicht übersteigen.
4.1 Erstattungsberechnung
Bei Stornierungen innerhalb von 45 Tagen:
Erstattungsbetrag = Eingegangene Zahlungen − Geltende Stornierungsgebühr − Zulässige Transaktionsgebühren.
Ergibt diese Berechnung einen negativen Betrag, ist keine Erstattung fällig; eine verbleibende vertragliche Stornierungshaftung wird nach Abschnitt 3.3 behandelt.
4.2 Bearbeitungsfrist für Erstattungen
Fällige Erstattungen werden innerhalb von 14 Geschäftstagen bearbeitet, nachdem der Anspruch des Kunden und die erforderlichen Erstattungsangaben festgestellt wurden.
Eine kürzere gesetzlich vorgeschriebene Frist hat Vorrang.
4.3 Erstattungsweg
Erstattungen erfolgen üblicherweise, soweit vernünftigerweise möglich, an die ursprüngliche Zahlungsquelle.
Alternative Erstattungsregelungen müssen mit dem Kunden vereinbart werden.
4.4 Erstattungsgebühren
Tatsächliche dokumentierte Banküberweisungs-, Zwischenbank- oder Erstattungsbearbeitungsgebühren dürfen abgezogen werden, soweit zulässig und angemessen offengelegt.
EOT erhebt keine nicht offengelegten Verwaltungsstrafen.
4.5 Erstattungsbestätigung
Kunden erhalten eine schriftliche Erläuterung mit eingegangenen Zahlungen, geltenden Gebühren und Erstattungsbetrag.
5. Überzahlungen und Zahlungskorrekturen
Zahlt ein Kunde versehentlich mehr als den Rechnungsbetrag, erstattet EOT die Überzahlung oder rechnet sie auf eine andere vereinbarte Leistung an.
5.1 Vom Kunden verursachte Überzahlungen
Bei einer falschen oder doppelten Zahlung durch den Kunden kann die Erstattung um tatsächliche dokumentierte Transaktionsgebühren zur Fehlerkorrektur reduziert werden, soweit gesetzlich zulässig.
5.2 Von EOT verursachte Überzahlungen
Beruht eine Überzahlung auf einer falschen Rechnung oder einem EOT zuzurechnenden Zahlungsabwicklungsfehler, trägt EOT die damit verbundenen Korrekturgebühren.
5.3 Erstattungsfrist
Genehmigte Überzahlungserstattungen werden innerhalb von 14 Geschäftstagen nach Prüfung und Erhalt der erforderlichen Zahlungsangaben bearbeitet.
6. Verschiebung und Umbuchung
Eyes of Tanzania versteht, dass unvorhergesehene Umstände internationale Reisepläne beeinflussen können.
Wir bemühen uns um angemessene Flexibilität für Kunden, die ihre Safari lieber verschieben als stornieren möchten.
Verschiebungsanfragen werden getrennt von Stornierungsanfragen behandelt.
| Frist vor Ankunft | Verschiebungsbedingungen |
|---|---|
| 30 Tage oder mehr | Eine Verschiebung ohne EOT-Terminänderungsgebühr |
| 7–29 Tage | Flexible Prüfung im direkten Kontakt mit dem EOT-Büro |
| 0–6 Tage | Außergewöhnliche Umstände werden individuell geprüft; eine Genehmigung ist nicht garantiert |
6.1 Frühzeitige Verschiebung
Kunden, die ihre erste Verschiebung mindestens 30 Tage vor Ankunft beantragen, zahlen keine EOT-Verwaltungsgebühr für die Terminänderung.
6.2 Kurzfristige Verschiebung
Kunden, die 7–29 Tage vor Ankunft eine Verschiebung beantragen, sollten direkt mit dem Büro kommunizieren.
EOT berücksichtigt die Umstände, Verfügbarkeit alternativer Termine und etwaige Zusatzkosten der geänderten Leistungen.
6.3 Außergewöhnliche Umstände
Anfragen innerhalb von sechs Tagen vor Ankunft werden individuell geprüft.
EOT kommuniziert mit dem Kunden und prüft verfügbare Alternativen, soweit vernünftigerweise möglich.
6.4 Übertragung von Zahlungen
Bei genehmigter Verschiebung können anrechenbare bereits eingegangene Zahlungen auf die geänderte Buchung übertragen werden.
Ergeben Reisedaten, Unterkunft oder andere Leistungen einen tatsächlichen Preisunterschied, stellt EOT dem Kunden ein überarbeitetes Angebot zur Annahme bereit.
6.5 Bestätigung
Eine Verschiebung ist erst bestätigt, wenn beide Parteien die geänderten Vereinbarungen schriftlich akzeptiert haben.
Kommt keine Einigung über eine Verschiebung zustande, bleiben die geltenden Stornierungsbedingungen wirksam, vorbehaltlich des geltenden Rechts.
Wiederholte Verschiebungen können eine gesonderte Genehmigung der Geschäftsleitung erfordern.
7. Verspätete Ankunft, Nichterscheinen und ungenutzte Leistungen
Ein Kunde, der ohne vorherige Mitteilung nicht zur geplanten Safari erscheint, kann als nicht erschienen eingestuft werden.
Bei Nichterscheinen gilt standardmäßig eine Stornierungsgebühr von 100%.
Bei Nichterscheinen erfolgt keine automatische Erstattung oder Gutschrift für eine künftige Reise.
Kunden mit Flugstörungen, Krankheit oder anderen Notfällen sollten EOT so bald wie vernünftigerweise möglich kontaktieren.
Außergewöhnliche Umstände können vom Büro berücksichtigt werden.
Ungenutzte Leistungen infolge freiwilliger verspäteter Ankunft, früher Abreise oder Nichtteilnahme sind nicht automatisch erstattungsfähig.
Gesetzlich vorgeschriebene Erstattungen oder von EOT vereinbarte Ausnahmeregelungen werden eingehalten.
8. Vom Kunden gewünschte Änderungen
Änderungen an Reisedaten, Unterkünften, Reisezielen, Aktivitäten, Zimmeraufteilungen oder der Reisendenzahl müssen schriftlich angefragt werden.
EOT prüft die Verfügbarkeit und informiert den Kunden über etwaige erforderliche Anpassungen.
Beeinflusst eine Änderung Gruppengröße, gemeinsame Unterkunft oder Fahrzeugkosten, kann ein überarbeitetes Angebot erforderlich sein.
Zusatzgebühren oder wesentliche Routenänderungen werden ohne schriftliche Zustimmung des Kunden nicht verbindlich.
9. Änderungen oder Stornierung durch Eyes of Tanzania
EOT unternimmt alle angemessenen Anstrengungen, die in der Reiseroute des Kunden bestätigten Leistungen zu erbringen.
Wird eine bestätigte Leistung nicht verfügbar, kann EOT eine geeignete Alternative vergleichbaren Standards vorschlagen.
Wesentliche Änderungen werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.
Weicht der vorgeschlagene Ersatz wesentlich von der bestätigten Vereinbarung ab, berät sich EOT mit dem Kunden und erläutert die verfügbaren Möglichkeiten.
Storniert EOT die gesamte Safari aus Gründen innerhalb seines Einflussbereichs, erhält der Kunde folgendes Angebot:
Eine beiderseits akzeptable alternative Safari; oder
Eine Erstattung eingegangener Zahlungen für die stornierte Buchung.
EOT trägt anfallende Erstattungstransaktionskosten, die aus einer dem Unternehmen zuzurechnenden Stornierung oder einem Zahlungsfehler entstehen.
Umstände außerhalb der zumutbaren Kontrolle von EOT werden in Abschnitt 16 behandelt.
10. Standardmäßig enthaltene Safarileistungen
Enthalten sind die ausdrücklich im bestätigten Angebot und in der Reiseroute genannten Leistungen.
Je nach vereinbartem Paket können die Standardsafarileistungen Folgendes umfassen:
Flughafentransfers bei Ankunft und Abreise.
Safaritransport in einem geeigneten 4×4-Wildbeobachtungsfahrzeug.
Ein professioneller englischsprachiger Safari-Fahrerguide.
Unterkunft in den in der Reiseroute genannten Lodges und Zeltcamps.
Mahlzeiten gemäß dem bestätigten Verpflegungsplan.
Geltende Nationalparkeintritts- und Naturschutzgebühren.
Geplante Pirschfahrten und enthaltene Safariaktivitäten.
Trinkwasser während der gesamten Safari.
Geltende staatliche Steuern, die im bestätigten Angebot enthalten sind.
Privater oder gemeinsamer Transport, Zimmeraufteilung, Mahlzeiten, Aktivitäten und Transfers müssen der bestätigten Reiseroute entsprechen.
11. Standardmäßig nicht enthaltene Safarileistungen
Sofern nicht ausdrücklich in der bestätigten Reiseroute oder im Angebot enthalten, sind folgende Leistungen ausgeschlossen:
Internationale Flüge.
Inlandsflüge.
Visumgebühren für Tansania.
Reise- und Krankenversicherung.
Trinkgelder.
Persönliche Einkäufe und Ausgaben.
Alkoholische Getränke und Getränke außerhalb des vereinbarten Verpflegungsplans.
Optionale Aktivitäten und Ausflüge.
Zusätzliche Unterkunft oder Transport außerhalb der bestätigten Reiseroute.
Kosten für unabhängig organisierte Leistungen, deren Erbringung EOT nicht zugesagt hat.
12. Reisepässe, Visa und Reisedokumente
Kunden sind dafür verantwortlich, dass ihre Reisepässe, Visa und sonstigen erforderlichen Reisedokumente gültig und für die geplante Reise geeignet sind.
Kunden sollten vor Abreise Einreise- und Transitvoraussetzungen prüfen.
EOT kann allgemeine Reisehinweise geben, jedoch keine Einreise nach Tansania oder in andere Länder garantieren.
Kann ein Kunde wegen fehlender oder ungültiger Dokumente nicht reisen, können die geltenden Stornierungsbedingungen Anwendung finden, vorbehaltlich des geltenden Rechts.
13. Obligatorische Einreiseversicherung und umfassende Reiseversicherung
Alle internationalen Besucher müssen die geltenden Anforderungen der Vereinigten Republik Tansania an eine obligatorische Einreiseversicherung erfüllen, vorbehaltlich gesetzlich anerkannter Ausnahmen.
13.1 Versicherung nach dem ersten Einreiseort
Die erforderliche obligatorische Einreiseversicherung richtet sich nach dem ersten Einreiseort des Reisenden in Tansania.
Erste Ankunft auf Sansibar: Der Reisende muss die geltende Versicherung bei der Zanzibar Insurance Corporation (ZIC) abschließen. Diese Police deckt während ihrer Gültigkeit auch die anschließende Reise zum tansanischen Festland.
Offizielles Portal: https://inbound.visitzanzibar.go.tz
Erste Ankunft auf dem tansanischen Festland: Der Reisende muss die geltende Versicherung bei der National Insurance Corporation (NIC) abschließen. Diese Police deckt während ihrer Gültigkeit auch die anschließende Reise nach Sansibar.
Offizielles Portal: https://inbound.nicinsurance.co.tz
13.2 Keine doppelte Versicherungspflicht
Reisende, die während derselben versicherten Reise sowohl das tansanische Festland als auch Sansibar besuchen, müssen keine zwei obligatorischen Einreiseversicherungen erwerben, sofern ihre bestehende Police gültig und anwendbar bleibt.
Die obligatorische Einreiseversicherung gilt in der Regel bis zu 92 Tage, vorbehaltlich der Versicherungsbedingungen.
Reisende müssen ihren Versicherungsschein und QR-Code zur Überprüfung während der Reise aufbewahren.
13.3 Zusätzliche Reiseversicherung
Die obligatorische Einreiseversicherung ersetzt nicht notwendigerweise eine umfassende persönliche Reiseversicherung.
Eyes of Tanzania verlangt von Kunden angemessenen zusätzlichen Versicherungsschutz für ihre Reiseleistungen, einschließlich medizinischer Notfälle und gegebenenfalls Evakuierung.
Schutz bei Reiserücktritt, Reiseunterbrechung und Gepäckverlust wird dringend empfohlen.
13.4 Verantwortung
Kunden sind für den Abschluss der geltenden Versicherung, die Prüfung ihrer Gültigkeit und die Einhaltung der Einreisevoraussetzungen verantwortlich. Etwaige Ausnahmen müssen anhand aktueller offizieller Vorgaben geprüft werden.
14. Unterkunft und Transport
Die Unterkunft erfolgt gemäß vereinbarter Zimmerkategorie, Verpflegungsplan und bestätigter Reiseroute.
Ist eine benannte Unterkunft nicht mehr verfügbar, sucht EOT eine geeignete Alternative und teilt wesentliche Unterschiede mit.
Der Transport erfolgt mit Fahrzeugen, die für die bestätigte Gruppengröße und Reiseroute geeignet sind.
EOT wendet angemessene Sorgfalt an, damit Fahrzeuge ordnungsgemäß gewartet und von geeignetem Personal betrieben werden.
Straßenverhältnisse, Wetter, Verkehr und andere betriebliche Umstände können gelegentlich Anpassungen an Fahrzeiten oder Routen erfordern.
15. Tierbeobachtung und Safarisicherheit
Wildtiere leben in natürlichen Umgebungen; ihre Bewegungen lassen sich weder kontrollieren noch garantieren.
EOT garantiert keine Sichtungen bestimmter Tiere oder Wildtierereignisse.
Gäste müssen Nationalparkregeln und angemessene Anweisungen ihres Safariguides oder befugten Parkpersonals befolgen.
EOT behält sich notwendige betriebliche Änderungen vor, wenn Gästesicherheit, Naturschutzanforderungen oder aktuelle Bedingungen dies vernünftigerweise erfordern, vorbehaltlich geltender Buchungsrechte.
16. Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände
Außergewöhnliche Umstände außerhalb der zumutbaren Kontrolle von EOT können die Erbringung gebuchter Leistungen beeinträchtigen.
Dazu können Unwetter, Naturkatastrophen, staatliche Beschränkungen, zivile Unruhen, Gesundheitsnotlagen oder andere erhebliche Störereignisse gehören.
Beeinträchtigen solche Umstände eine Safari wesentlich, kommuniziert EOT mit Kunden und prüft verfügbare Alternativen, darunter geänderte Routen, Verschiebungen und anwendbare Erstattungen.
Die Behandlung betroffener Zahlungen hängt von Umständen, erbrachten Leistungen, vertraglichen Vereinbarungen und geltendem Recht ab.
Höhere Gewalt bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Kundenzahlungen verfallen.
17. Änderungen staatlicher Gebühren und Steuern
Bestätigte Preise bleiben nach der Buchung üblicherweise unverändert.
Staatlich veranlasste Änderungen von Steuern, Parkeintritten, Naturschutzgebühren oder anderen gesetzlichen Kosten können jedoch die bestätigten Vereinbarungen beeinflussen.
Ist eine Preisanpassung gesetzlich und vertraglich zulässig, informiert EOT den Kunden schriftlich und erläutert Grund und Betrag.
Geltende Kundenrechte bei wesentlichen Preisänderungen werden gewahrt.
18. Verantwortung und Haftung
EOT wendet angemessene Sorgfalt und Fachkenntnis bei Organisation und Erbringung der vertraglichen Safarileistungen an.
Reisen in natürlichen Umgebungen können Risiken durch Wildtiere, Wetter, Gelände, Straßenverhältnisse und abgelegene Orte mit sich bringen.
Kunden müssen angemessene Sicherheitsanweisungen befolgen und relevante Leistungsbedürfnisse im Voraus offenlegen.
EOT haftet nicht für Verluste, die ausschließlich durch Umstände außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle verursacht werden, soweit ein Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist.
Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließt eine Haftung aus oder beschränkt sie, die gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann.
19. Datenschutz, Fotografie und Medieneinwilligung
EOT kann personenbezogene Daten erheben, die für Buchungen, Reiseleistungen, Kommunikation, gesetzliche Pflichten und Kundenbetreuung erforderlich sind.
Personenbezogene Daten werden gemäß geltenden Datenschutzanforderungen und der Datenschutzerklärung des Unternehmens behandelt.
Wenn Fotos oder Videos einzelne Gäste erkennbar zeigen, holt EOT vor einer Nutzung zu Werbe- oder Promotionszwecken eine angemessene gesonderte Einwilligung ein.
Gäste können EOT ihre Einwilligungswünsche mitteilen.
Die Teilnahme an einer Safari gilt nicht automatisch als Einwilligung zur werblichen Nutzung identifizierbarer Bilder.
20. Beschwerden und Streitbeilegung
Kunden sollten Probleme unverzüglich ihrem Safariguide oder dem EOT-Büro melden, damit das Unternehmen angemessene Gelegenheit hat, sie während der Safari zu lösen.
Ungelöste Beschwerden sollten vorzugsweise innerhalb von 14 Tagen nach Reiseende schriftlich eingereicht werden.
EOT bestätigt Beschwerden, untersucht die relevanten Umstände und gibt eine angemessene Antwort.
Die bevorzugte Beschwerdefrist beschränkt keine gesetzlichen Rechte, die nicht eingeschränkt werden dürfen.
Beide Parteien streben eine einvernehmliche Lösung an, bevor sie andere rechtmäßige Rechtsbehelfe verfolgen.
21. Annahme der Bedingungen
Mit der Bestätigung einer Buchung erkennt der Kunde an, Folgendes erhalten und akzeptiert zu haben:
Die bestätigte Reiseroute.
Den gesamten vereinbarten Safaripreis.
Die geltenden enthaltenen und ausgeschlossenen Leistungen.
Den Zahlungsplan.
Die Stornierungs- und Erstattungsregelung.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Jede gesondert vereinbarte Abweichung muss schriftlich festgehalten werden.
Wird eine Bestimmung als nicht durchsetzbar festgestellt, gelten die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang weiter.
22. Unternehmensinformationen
Eyes of Tanzania Ltd
Arusha, Tansania
Website: https://eyes-of-tanzania.com
E-Mail: info@eyes-of-tanzania.com
Offizielle Zahlungsanweisungen und buchungsspezifische Kontaktdaten werden in Rechnung und Buchungsbestätigung bereitgestellt.
Inkrafttreten und Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 20. Oktober 2026 um 21:07 EAT (18:07 UTC) in Kraft und gelten für neue Buchungen, die ab diesem Zeitpunkt bestätigt werden. Für bestehende Buchungen gelten weiterhin die vereinbarten Bedingungen, sofern nicht gesondert schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
Datenschutz- und Analyse-Einstellungen
Anfragen
Das Anfrageformular erfasst Kontaktdaten und Reisewünsche, damit EOT antworten kann. Beim Absenden prüft die Website die Anfrage und sendet sie an info@eyes-of-tanzania.com. Sie können EOT auch per E-Mail oder WhatsApp erreichen; diese Dienste verarbeiten Nachrichten nach ihren eigenen Bedingungen. Bitte geben Sie keine sensiblen medizinischen Informationen an.
Direkte Formularzustellung
Der Server sendet geprüfte Anfragen über authentifizierte E-Mail-Zustellung an info@eyes-of-tanzania.com. Ein Sicherheits-Sitzungscookie und kurzlebige pseudonyme Datensätze zur Begrenzung der Anfragerate schützen das Formular. Die Website führt keine Interessentendatenbank. Kontaktieren Sie EOT zur Aufbewahrung oder Löschung gesendeter Anfragen.
Ihre Merkliste
Ihre Safarivergleiche werden im lokalen Speicher dieses Browsers gespeichert. Leeren Sie die Merkliste oder löschen Sie die Websitedaten des Browsers, um sie zu entfernen. Anfrage-Kontaktdaten werden nicht im lokalen Speicher abgelegt.
Websiteanalyse
Wir verwenden standardmäßig Websiteanalyse, um Besuche zu verstehen und die Website zu verbessern. Sie nutzt vorübergehende Browser-Sitzungskennungen und sendet Seitenpfade, ausgewählte Kampagneninformationen, die Herkunftswebsite und Interaktionsereignisse an unseren internen Analysedienst. Wir leiten ungefähres Land und Gerätedetails ab. Anfragetext und Kontaktfelder werden nicht absichtlich einbezogen. Sie können die Analyse für diesen Browser unten deaktivieren; Ihre Wahl wird im Browser gespeichert. Global Privacy Control, Do Not Track und ein bestehender Analyse-Widerspruch können die Erfassung auch bei aktivierter Einstellung verhindern. Das Löschen von Browserdaten kann Ihre Einstellung zurücksetzen. Kontaktieren Sie uns für Informationen zu Aufbewahrung und Datenschutzanfragen.
Externe Links
Bewertungsplattformen, WhatsApp und Eyes of Kilimanjaro sind eigenständige Websites. Kilimandscharo-Links enthalten Kampagnen- und Seitenkennzeichnungen zur Zuordnung der Verweisquelle. Kampagnenparameter in der Anfrage-URL können mit einer gesendeten Anfrage übermittelt werden.
Fragen oder Anfragen
Kontaktieren Sie info@eyes-of-tanzania.com zu Ihrer Anfrage oder Ihren Datenschutzeinstellungen.
Websiteinformationen
Routen, Übernachtungsgebiete, Mahlzeiten und optionale Erlebnisse beschreiben vorgeschlagene Reisen. Verfügbarkeit, Parkzugang, Wetter, Flüge und Anbieterbedingungen können das endgültige Programm beeinflussen. Genaue Unterkünfte und sämtliche finanziellen Bedingungen müssen schriftlich bestätigt werden.
Fotos veranschaulichen Tierwelt und Reiseatmosphäre. Sie sind kein Nachweis für ein bestimmtes EOT-Fahrzeug, einen Gast, Guide, eine Unterkunft oder ein Reiseziel, sofern nicht ausdrücklich gekennzeichnet.
Externe Websites werden von ihren jeweiligen Eigentümern betrieben. Diese Website verspricht weder Verfügbarkeit noch Richtigkeit externer Dienste.
